Erklärung zur Durchführung eines PoC-Tests auf SARS-CoV-2

Die Person, welche die Anmeldung zum Test durchführt, bestätigt hiermit für die teilnehmenden Personen, die oben aufgeführten Hinweise zum PoC-Test auf SARS-CoV-2 gelesen zu haben und stimmt der Durchführung zu. Es ist den teilnehmenden Personen bekannt, dass sie die Kosten dafür selbst tragen müssen. Die Kosten entfallen bei der kostenlosen Testung durch den Bund. Eine Kopie dieser Erklärung wird jeder teilnehmenden Person per E-Mail zugeschickt.

Datenschutzinformation

Sehr geehrte/r Patient/in,

im Rahmen des bei Ihnen durchgeführten PoC-Tests auf SARS-CoV-2 erheben wir, die Testzentren der ProSana-Gesundheitszentren in Überlingen (Obertorstraße 28, 88662 Überlingen), Salem (Schlossseeallee 33, 88682 Salem) und Owingen (Hauptstraße 25a, 88696 Owingen) als Verantwortliche personenbezogene Daten von Ihnen. Wir verarbeiten Ihren Namen, Ihr Geschlecht, Ihre Anschrift oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort, Geburtsdatum, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse, den Tag der Testung, die angewendete Nachweismethode und den Untersuchungsbefund, um im Falle eines positiven Testergebnisses das zuständige Gesundheitsamt darüber zu informieren und diesem ihre persönlichen Daten nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 IfSG weiterzugeben. Das Online-Anmeldeverfahren und Test-Management geschieht über unseres Systemanbieter NO-Q / Vertical-Life GmbH, auf dessen Servern die persönlichen Daten eingegeben und verarbeitet werden. Ihre persönlichen Daten werden dort eine Woche (7 Tage) vorgehalten und danach gelöscht. Mehr dazu in den Datenschutzhinweisen von NO-Q (externer Link). Zudem sind wir verpflichtet, die Daten im Rahmen einer notwendigen Auftrags- und Leistungsdokumentation einer korrekten Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 9 Abs. 2 lit. i DSVGO i.V.m § 9 Abs. 1 IfSG § 7 Abs. 5 Coronavirus-Testverordnung (TestV). Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt im Fall einer positiven Testung spätestens am 31.12.2024. Um die unverzügliche Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes mit Ihnen zu gewährleisten, erheben wir die Rufnummer und – sofern angegeben – E-Mail-Adresse nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 9 Abs. 1 IfSG.

Die Bereitstellung Ihrer Daten ist grundsätzlich freiwillig. Ohne diese als Pflichtfelder markierten Daten können wir den Test jedoch nicht durchführen. Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten und auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie auf Löschung, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Grunde vorliegt, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie auf Einschränkung der Datenverarbeitung. Ferner haben Sie das Recht, sich bei einer Auf- sichtsbehörde zu beschweren. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.