Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für folgende Gesellschaften:
ProSana Fitness Überlingen GmbH & Co. KG
ProSana Fitness Salem GmbH & Co. KG
ProSana Fitness Singen GmbH
ProSana Fitness Markdorf GmbH & Co. KG (inkl. Standort Immenstaad)
1.
Der Kunde ist zum Besuch der ProSana Fitness-Standorte während der Öffnungszeiten und der Nutzung der im Vertrag vereinbarten Leistungen berechtigt. Darüber hinaus sind Zusatzmodule buchbar, die den Rahmen nutzbarer Leistungen erweitern. Sämtliche Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Beiträge werden mittels SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden abgebucht.
2.
Im Falle einer Erhöhung der Umsatzsteuer erhöht sich die Trainingsgebühr adäquat.
3.
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Bundesamt für Statistik monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn.
4.
Die Öffnungszeiten bleiben den ProSana Fitness-Standorten vorbehalten. Ferner behält sich das Unternehmen vor, die Einrichtung bei Notwendigkeit (z.B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Umbaumaßnahmen usw.) zu schließen.
5.
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, eine aktive, eindeutig zuordenbare E‑Mail-Adresse und ein Bild für die Software zur Verwaltung der Mitglieder, zur Verfügung zu stellen sowie sich bei jedem Besuch am CheckIn/CheckOut-Terminal an- und abzumelden.
6.
Medizinisch notwendige Stilllegungen sind ab einer Dauer von über einem Monat grundsätzlich möglich. Diese müssen im Vorfeld schriftlich und mit entsprechendem Nachweis (Notwendigkeitsbegründung, Umfang der Einschränkung und Dauer) beantragt werden. Die Entscheidung über die Gewährung liegt im Ermessen der ProSana Fitness-Verwaltung.
7.
Änderungen des Namens, der Kontaktdaten und/oder der Bankverbindung sind der ProSana Fitness-Verwaltung unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.
8.
Die Einrichtung ist pfleglich zu behandeln. Der Betreiber behält sich vor, bei Missachtung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das Vertragsverhältnis kann von den ProSana Fitness-Standorten mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn der Benutzer eine strafbare Handlung im Studio begeht, Personen- oder Sachschäden verursacht oder gegen getroffene Vereinbarungen bzw. Hausregeln verstößt.
9.
Die Weitergabe des Transponders an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung mit einer Strafe von 480,- Euro belegt und kann einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben.
10.
Bei Verlust oder einem selbst verschuldeten Defekt des Transponders, werden 10 Euro für einen Ersatztransponder erhoben.
11.
Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte minderjährige Kinder obliegt dem Nutzer.
12.
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.
Die ProSana Fitness-Standorte sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
14.
Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher die Leistungen des Clubs während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus den zur Verfügung gestellten Leistungen und wird der tatsächlichen Vertragslaufzeit entsprechend berechnet. Diese Beginnt im Rahmen des 2‑wöchigen Widerrufsrechts mit Abschluss der Vereinbarung und endet mit dem schriftlichen Widerruf. Ausgenommen hiervon ist die bei erstmaliger Anmeldung das einmalig angebotenen Widerrufsrecht ohne Kosten.
15.
Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Studio dem Mitglied gutgeschrieben wurden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.
Zustimmungserklärung zu den unbetreuten Öffnungszeiten („Unbetreutes Training“)
Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ProSana Fitnessstudios und gelten für die Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten.
Die Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten ist nur nach vorheriger Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen Bedingungen zulässig.
Verbundnetzwerk-Gäste (Hansefit, Wellpass, Wellhub, Sport-Navi) haben die Möglichkeit, die Nutzung der erweiterten Öffnungszeiten (unbetreute Trainingszeiten) als Zusatzleistung zu buchen und verpflichten sich auch im Rahmen der unbetreuten Zeiten, vor jedem CheckIn ihren Besuch über das zur Verfügung stehenden Anmeldeverfahren im Eingangsbereich (z.B. QR-Code) bei ihrem jeweiligen Anbieter zu dokumentieren.
ACHTUNG: Zuwiderhandlungen haben eine Strafzahlung von 15 Euro pro Vorfall sowie den Entzug der Zutrittsberechtigung zum Training in personallosen Zeiten zur Folge.
Das ProSana bietet mir die Möglichkeit, während den ausgeschriebenen unbetreuten Trainingszeiten (siehe Öffnungszeiten auf www.prosana.fitness) selbstständig erweiterte Öffnungszeiten zu nutzen. Da in dieser Zeit keine Betreuungsperson anwesend ist, entstehen gewisse Risiken. Ich bin mir dessen bewusst und wünsche in vollumfänglicher Kenntnis darüber ausdrücklich, auch zu unbetreuten Trainingszeiten zu trainieren bzw. die Sauna (wenn gebucht und geöffnet) zu nutzen.
Außerdem halte ich mich uneingeschränkt an folgende Anweisungen, da mir sonst der Zutritt zu den unbetreuten Trainingszeiten entzogen wird und ggf. zusätzliche Strafzahlungen fällig werden.
Ich bin mindestens 18 Jahre alt und in der Mitgliederverwaltung ist das, über die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte, persönliche Porträt-Bild sowie eine gültige Bankverbindung hinterlegt.
Bei minderjährigen Mitgliedern besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten über das Formular Antrag auf Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten durch Minderjährige (im Anhang der Welcome-Mail und erhältlich im Studio) den Zutritt zu beantragen. Dafür muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E‑Mail an info@prosana.fitness gesendet oder in einem der ProSana-Studios abgeben werden. Nachdem die Freigabe durch die ProSana-Verwaltung bestätigt wurde, dürfen auch Minderjährige U16 in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten (müssen ebenfalls Mitglied im ProSana sein) und Ü16 auch ohne Begleitung zu unbetreuten Zeiten trainieren und erhalten entsprechend Zutritt.
ACHTUNG: Bei Falschangaben und Zuwiderhandlungen verlieren alle Beteiligten die Berechtigung zur Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten.
Ich habe ausreichend Trainingserfahrung, um allein zu trainieren und verwende ausschließlich jene Geräte, welche ich im Zuge der Einweisung ausführlich erklärt bekommen habe. Mir wird dringlich empfohlen, im Freihantelbereich nur mit einem Trainingspartner zu trainieren und kein Maximalkrafttraining durchgeführt.
Bei Nutzung der Saunalandschaft (ProSana Singen) in unbetreuten Zeiten, ist besondere Vorsicht geboten, da kein betreuendes Personal anwesende ist und es sein kann, dass ich der einzige Besucher bin. Zur Sicherheit wird mir nachdrücklich empfohlen, die Hitzekammern nur in Begleitung zu nutzen, da diesbezüglich die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Notfallsituationen (z.B. Herz-Kreislauf-Problematiken) stark erhöht ist und nur so eine Hilfestellung bzw. Erstversorgung zur Verfügung stehen kann.
Das Studio wird auch während der unbetreuten Trainingszeiten nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken benutzt und ausschließlich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten. Insbesondere sind der Zutritt und die Benutzung nach dem Konsum von Alkohol oder sonstigen die Urteilsfähigkeit bzw. die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen verboten.
Ich lasse mich vor der ersten Nutzung der unbetreuten Zeiten über die folgenden Sicherheitsmaßnahmen ausführlich vom anwesenden ProSana-Personal informieren:
- Vorhandene Fluchtwege
- Standort Erste-Hilfe-Koffer
- Standort Notfalltelefon inkl. Notrufnummern
- Verhalten im Notfall oder bei einem Unfall zum In-Gang-Setzen der Rettungskette, wenn keine Betreuungsperson anwesend ist.
Auch bei nachträglich aufkommenden Unklarheiten wende ich mich an das ProSana-Personal.
Das Studio darf ausschließlich von berechtigten Personen und nur unter Verwendung des persönlichen Transponders betreten werden. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die, mit dem persönlichen Transponder zu öffnende, Haupteingangstür und das, wenn vorhanden, ebenso über den persönlichen Transponder freizuschaltende, Drehkreuz.
ACHTUNG: Ein Umgehen oder Übersteigen des Drehkreuzes ist nicht gestattet und führt zum Verlust der Berechtigung zur Nutzung unbetreuter Zeiten.
Ich verpflichte mich sicherzustellen, dass sich niemand durch mein Zutun Zugang zum Studio verschafft, in das Studio gelassen wird oder durch Weitergabe des Transponders Zugang erhält. Dazu gehört auch, dass nach dem Öffnen der Haupteingangstür über den persönlichen Transponder, nur der Transponderinhaber den Eingang passieren darf. Nachfolgende Personen müssen, um die Berechtigung eindeutig nachzuweisen, die Haupteingangstür ebenso mit ihrem persönlichen Transponder öffnen (das gilt auch für Minderjährige, die sich in Begleitung von Erziehungsberechtigten befinden).
ACHTUNG: Bei Zuwiderhandlungen verlieren alle Beteiligten die Berechtigung zur Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z.B. ermöglichen des Zutritts für Nicht-Mitglieder) wird eine Vertragsstrafe pro Vorfall von 125 Euro fällig, ggf. die Mitgliedschaft aufgelöst sowie ein Hausverbot verhängt und eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen das Nicht-Mitglied gestellt.
Ich verpflichte mich, pünktlich vor der veröffentlichten Schließzeit das Studio zu verlassen.
Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt weder die Beleuchtung der Räumlichkeiten noch die Stromversorgung der Trainingsgeräte.
Ich akzeptiere, dass aus Sicherheitsgründen die ProSana-Räumlichkeiten, auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, während der unbetreuten Trainingszeiten mit Videokameras überwacht werden.
Folgende Zwecke werden damit verfolgt:
- Wahrung des Hausrechts
- Berechtigtes Interesse, insbesondere Überfall und Personenschutz
- Vermeidung von Diebstahl
- Vermeidung von Sachbeschädigung
- Beweissicherung
Die Speicherdauer beläuft sich auf 48 Stunden oder bis zum Erreichen des verfolgten Zwecks. Während der betreuten Zeiten ist die Überwachung deaktiviert.
Die Kenntnisnahme sowie das Einverständnis bestätige ich durch den ersten Checkin während einer unbetreuten Zeit mit meinem persönlichen Transponder bzw. durch das Verbleiben im Studio über die betreute Trainingszeit hinaus.
Sollte ich mit den Ausführungen nicht einverstanden sein, ist mir der Zutritt zu den unbetreuten Zeiten nicht gestattet.
Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, sind wir gern für Sie da.