Rechtliches

Hausordnung

§1 Geltungsbereich

1. Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste.

2. Mit Betreten der Anlage wird diese Hausordnung verbindlich anerkannt.

§2 Allgemeine Verhaltensregeln

1. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder weder belästigt noch gefährdet werden.

2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.

3. Rücksichtnahme, Höflichkeit und ein respektvoller Umgang miteinander werden vorausgesetzt.

4. Die Lautstärke ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken (betrifft z.B. trainingsbedingte Anstrengungslaute und das Ablegen von Trainingsgewichten).

§3 Zutrittsregelungen

1. Zutritt ist ausschließlich berechtigten Personen während der offiziellen Öffnungszeiten gestattet.

2. Der Zugang erfolgt ausschließlich mit gültigem Transponder-Armband bzw. persönlicher Zugangsberechtigung.

3. Die Weitergabe der Zugangsberechtigung an Dritte ist unzulässig.

4. Personen unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

§4 Sicherheit und Gesundheit

1. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.

2. Vor der Nutzung von Trainingsgeräten ist eine Einweisung durch qualifiziertes Personal empfohlen.

3. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.

4. Das ProSana behält sich vor, Personen bei gesundheitlichen Risiken vom Training auszuschließen.

§5 Hygienevorschriften

1. Das Training ist ausschließlich in sauberer und geeigneter Sportkleidung sowie mit sauberen Sportschuhen (keine Straßenschuhe) gestattet.
Eine Ausnahme bildet der spezielle Beweglichkeitstrainingsbereich, in dem die Nutzung ohne Schuhe, jedoch nicht barfuß, gestattet ist.

2. Aus hygienischen Gründen sind Handtücher in angemessener Größe bei jeder Übung auf Trainingsflächen und Geräten zu verwenden.

3. Eine Gerätedesinfektion ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. im Vorfeld der Übung) durchgeführt werden.

4. Duschen und Umkleiden sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.

§6 Nutzung der Trainingsgeräte

1. Geräte sind sachgemäß und ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung zu nutzen.

2. Gewichte und Trainingszubehör sind nach Gebrauch an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen.

3. Defekte Geräte dürfen nicht genutzt werden und sind umgehend dem Personal zu melden.

4. Das Reservieren oder langes Besetzen von Geräten ohne erkennbare Trainingsaktivität ist nicht gestattet.

5. Bei Bedarf und entsprechender Pausenlänge bitte ein gemeinsames Trainieren am Gerät ermöglichen.

§7 Kurs- und Wellnessbereich

1. Zum Be- und Entkleiden sowie zur Aufbewahrung der Taschen sind die Umkleidekabinen zu nutzen.

2. Kursräume dürfen nur mit geeigneter Kleidung und sauberem Schuhwerk betreten werden.

3. Kurszeiten und Teilnehmerregelungen sind verbindlich einzuhalten.

4. Im Sauna- und Wellnessbereich gelten zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln: Nutzung nur mit großem Dusch- bzw. Saunatuch und angemessenem
Schuhwerk (z.B. Badelatschen). Striktes Verbot von Mobiltelefonen und foto- sowie videoaufnahmefähigen Geräten / Das Reservieren von Liegen ist
untersagt / Der Verzehr von Speisen und Alkohol ist verboten / An den technischen Einrichtungen sind eigenständig keine Veränderungen vorzunehmen /
Angemessene Ruhe und Rücksichtnahme / Es wird empfohlen, den Vorgaben zur Aufenthaltsdauer in den Hitzekabinen Folge zu leisten.

§8 Ordnung und Sauberkeit

1. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

2. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

3. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden.

§9 Foto‑, Video- und Mobiltelefon-Nutzung

1. Aufnahmen in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen sind strikt untersagt.

2. Film- und Fotoaufnahmen sind im Trainingsbereich erlaubt, sofern die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt bleiben.

3. Die Privatsphäre anderer Mitglieder ist jederzeit zu respektieren, andere Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung
erkennbar aufgenommen werden.

4. Telefonieren ist im Trainingsbereich zu vermeiden.

5. Bei Störungen des Studioablaufs oder Beeinträchtigung Dritter kann das Personal Aufnahmen sowie das Telefonieren ganz untersagen.

§10 Haftung

1. Die Nutzung der Studioeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung.

3. Wertgegenstände sind in den vorgesehenen Spinden aufzubewahren.

4. Ein Belegen der Spinde über die Anwesenheit im Studio hinaus ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt die Räumung der Spinde.

§11 Verstöße gegen die Hausordnung

1. Verstöße können zu Verwarnungen, temporärem Hausverbot oder Kündigung der Mitgliedschaft führen.

2. Schwerwiegende Verstöße werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.

§12 Schlussbestimmungen

1. Die Geschäftsleitung behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit zu aktualisieren.

2. Änderungen werden im Studio bekanntgegeben.

Zustimmungserklärung zu den unbetreuten Trainingszeiten
(erweiterte Öffnungszeiten)

Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ProSana Fitnessstudios und gelten für die Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten.

Die Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten ist nur nach vorheriger Kenntnisnahme und Zustimmung zu diesen Bedingungen zulässig.

Verbundnetzwerk-Gäste (Hansefit, Wellpass, Wellhub, Sport-Navi) haben die Möglichkeit, die Nutzung der erweiterten Öffnungszeiten (unbetreute Trainingszeiten) als Zusatzleistung zu buchen und verpflichten sich auch im Rahmen der unbetreuten Zeiten, vor jedem CheckIn ihren Besuch über das zur Verfügung stehenden Anmeldeverfahren im Eingangsbereich (z.B. QR-Code) bei ihrem jeweiligen Anbieter zu dokumentieren.

ACHTUNG: Zuwiderhandlungen haben eine Strafzahlung von 15 Euro pro Vorfall sowie den Entzug der Zutrittsberechtigung zum Training in personallosen Zeiten zur Folge.

Das ProSana bietet mir die Möglichkeit, während den ausgeschriebenen unbetreuten Trainingszeiten (siehe Öffnungszeiten auf www.prosana.fitness) selbstständig erweiterte Öffnungszeiten zu nutzen. Da in dieser Zeit keine Betreuungsperson anwesend ist, entstehen gewisse Risiken. Ich bin mir dessen bewusst und wünsche in vollumfänglicher Kenntnis darüber ausdrücklich, auch zu unbetreuten Trainingszeiten zu trainieren bzw. die Sauna (wenn gebucht und geöffnet) zu nutzen.

Außerdem halte ich mich uneingeschränkt an folgende Anweisungen, da mir sonst der Zutritt zu den unbetreuten Trainingszeiten entzogen wird und ggf. zusätzliche Strafzahlungen fällig werden.

  • Ich bin mindestens 18 Jahre alt und in der Mitgliederverwaltung ist das, über die Zustimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte, persönliche Porträt-Bild sowie eine gültige Bankverbindung hinterlegt.

    Bei minderjährigen Mitgliedern besteht die Möglichkeit, dass die Erziehungsberechtigten über das Formular Antrag auf Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten durch Minderjährige (im Anhang der Welcome-Mail und erhältlich im Studio) den Zutritt zu beantragen. Dafür muss das ausgefüllte und unterschriebene Formular per E‑Mail an info@prosana.fitness gesendet oder in einem der ProSana-Studios abgeben werden. Nachdem die Freigabe durch die ProSana-Verwaltung bestätigt wurde, dürfen auch Minderjährige U16 in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten (müssen ebenfalls Mitglied im ProSana sein) und Ü16 auch ohne Begleitung zu unbetreuten Zeiten trainieren und erhalten entsprechend Zutritt.

    ACHTUNG: Bei Falschangaben und Zuwiderhandlungen verlieren alle Beteiligten die Berechtigung zur Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten.

  • Ich habe ausreichend Trainingserfahrung, um allein zu trainieren und verwende ausschließlich jene Geräte, welche ich im Zuge der Einweisung ausführlich erklärt bekommen habe. Mir wird dringlich empfohlen, im Freihantelbereich nur mit einem Trainingspartner zu trainieren und kein Maximalkrafttraining durchgeführt.

  • Bei Nutzung der Saunalandschaft (ProSana Singen) in unbetreuten Zeiten, ist besondere Vorsicht geboten, da kein betreuendes Personal anwesende ist und es sein kann, dass ich der einzige Besucher bin. Zur Sicherheit wird mir nachdrücklich empfohlen, die Hitzekammern nur in Begleitung zu nutzen, da diesbezüglich die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von Notfallsituationen (z.B. Herz-Kreislauf-Problematiken) stark erhöht ist und nur so eine Hilfestellung bzw. Erstversorgung zur Verfügung stehen kann.

  • Das Studio wird auch während der unbetreuten Trainingszeiten nur zu bestimmungsgemäßen Zwecken benutzt und ausschließlich im Zustand vollumfänglicher Urteilsfähigkeit sowie in guter körperlicher Verfassung betreten. Insbesondere sind der Zutritt und die Benutzung nach dem Konsum von Alkohol oder sonstigen die Urteilsfähigkeit bzw. die körperliche Leistungsfähigkeit einschränkender Substanzen verboten.

  • Ich lasse mich vor der ersten Nutzung der unbetreuten Zeiten über die folgenden Sicherheitsmaßnahmen ausführlich vom anwesenden ProSana-Personal informieren:

    • Vorhandene Fluchtwege
    • Standort Erste Hilfe Koffer
    • Standort Notfalltelefon inkl. Notrufnummern
    • Verhalten im Notfall oder bei einem Unfall zum In-Gang-Setzen der Rettungskette, wenn keine Betreuungsperson anwesend ist

           Auch bei nachträglich aufkommenden Unklarheiten wende ich mich an das ProSana-Personal.

  • Das Studio darf ausschließlich von berechtigten Personen und nur unter Verwendung des persönlichen Transponders betreten werden. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die, mit dem persönlichen Transponder zu öffnende, Haupteingangstür und das, wenn vorhanden, ebenso über den persönlichen Transponder freizuschaltende, Drehkreuz.

    ACHTUNG: Ein Umgehen oder Übersteigen des Drehkreuzes ist nicht gestattet und führt zum Verlust der Berechtigung zur Nutzung unbetreuter Zeiten.

  • Ich verpflichte mich sicherzustellen, dass sich niemand durch mein Zutun Zugang zum Studio verschafft, in das Studio gelassen wird oder durch Weitergabe des Transponders Zugang erhält. Dazu gehört auch, dass nach dem Öffnen der Haupteingangstür über den persönlichen Transponder, nur der Transponderinhaber den Eingang passieren darf. Nachfolgende Personen müssen, um die Berechtigung eindeutig nachzuweisen, die Haupteingangstür ebenso mit ihrem persönlichen Transponder öffnen (das gilt auch für Minderjährige, die sich in Begleitung von Erziehungsberechtigten befinden).

    ACHTUNG: Bei Zuwiderhandlungen verlieren alle Beteiligten die Berechtigung zur Nutzung der unbetreuten Trainingszeiten. Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. ermöglichen des Zutritts für Nicht-Mitglieder) wird eine Vertragsstrafe pro Vorfall von 125 Euro fällig, ggf. die Mitgliedschaft aufgelöst sowie ein Hausverbot verhängt und eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gegen das Nicht-Mitglied gestellt.

  • Ich verpflichte mich, pünktlich vor der veröffentlichten Schließzeit das Studio zu verlassen. Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt weder die Beleuchtung der Räumlichkeiten noch die Stromversorgung der Trainingsgeräte.

  • Ich akzeptiere, dass aus Sicherheitsgründen die ProSana-Räumlichkeiten, auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, während der unbetreuten Trainingszeiten mit Videokameras überwacht werden.

    Folgende Zwecke werden damit verfolgt:

    • Wahrung des Hausrechts
    • Berechtigte Interesse, insbesondere Überfall und Personenschutz
    • Vermeidung von Diebstahl
    • Vermeidung von Sachbeschädigung
    • Beweissicherung

           Die Speicherdauer beläuft sich auf 48 Stunden oder bis zum Erreichen des verfolgten Zwecks. Während der betreuten Zeiten ist die Überwachung deaktiviert.

Die Kenntnisnahme sowie das Einverständnis bestätige ich durch den ersten Checkin während einer unbetreuten Zeit mit meinem persönlichen Transponder bzw. durch das Verbleiben im Studio über die betreute Trainingszeit hinaus. Sollte ich mit den Ausführungen nicht einverstanden sein, ist mir der Zutritt zu den unbetreuten Zeiten nicht gestattet.

Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, sind wir gern für Sie da.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Ihr ProSana-Team

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