Rechtliches
Hausordnung
§1 Geltungsbereich
1. Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder und Gäste.
2. Mit Betreten der Anlage wird diese Hausordnung verbindlich anerkannt.
§2 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder weder belästigt noch gefährdet werden.
2. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
3. Rücksichtnahme, Höflichkeit und ein respektvoller Umgang miteinander werden vorausgesetzt.
4. Die Lautstärke ist auf ein angemessenes Maß zu beschränken (betrifft z.B. trainingsbedingte Anstrengungslaute und das Ablegen von Trainingsgewichten).
§3 Zutrittsregelungen
1. Zutritt ist ausschließlich berechtigten Personen während der offiziellen Öffnungszeiten gestattet.
2. Der Zugang erfolgt ausschließlich mit gültigem Transponder-Armband bzw. persönlicher Zugangsberechtigung.
3. Die Weitergabe der Zugangsberechtigung an Dritte ist unzulässig.
4. Personen unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
§4 Sicherheit und Gesundheit
1. Die Nutzung der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
2. Vor der Nutzung von Trainingsgeräten ist eine Einweisung durch qualifiziertes Personal empfohlen.
3. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.
4. Das ProSana behält sich vor, Personen bei gesundheitlichen Risiken vom Training auszuschließen.
§5 Hygienevorschriften
1. Das Training ist ausschließlich in sauberer und geeigneter Sportkleidung sowie mit sauberen Sportschuhen (keine Straßenschuhe) gestattet.
Eine Ausnahme bildet der spezielle Beweglichkeitstrainingsbereich, in dem die Nutzung ohne Schuhe, jedoch nicht barfuß, gestattet ist.
2. Aus hygienischen Gründen sind Handtücher in angemessener Größe bei jeder Übung auf Trainingsflächen und Geräten zu verwenden.
3. Eine Gerätedesinfektion ist nicht vorgeschrieben, kann jedoch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (z.B. im Vorfeld der Übung) durchgeführt werden.
4. Duschen und Umkleiden sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
§6 Nutzung der Trainingsgeräte
1. Geräte sind sachgemäß und ausschließlich entsprechend ihrer Bestimmung zu nutzen.
2. Gewichte und Trainingszubehör sind nach Gebrauch an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen.
3. Defekte Geräte dürfen nicht genutzt werden und sind umgehend dem Personal zu melden.
4. Das Reservieren oder langes Besetzen von Geräten ohne erkennbare Trainingsaktivität ist nicht gestattet.
5. Bei Bedarf und entsprechender Pausenlänge bitte ein gemeinsames Trainieren am Gerät ermöglichen.
§7 Kurs- und Wellnessbereich
1. Zum Be- und Entkleiden sowie zur Aufbewahrung der Taschen sind die Umkleidekabinen zu nutzen.
2. Kursräume dürfen nur mit geeigneter Kleidung und sauberem Schuhwerk betreten werden.
3. Kurszeiten und Teilnehmerregelungen sind verbindlich einzuhalten.
4. Im Sauna- und Wellnessbereich gelten zusätzliche Hygiene- und Verhaltensregeln: Nutzung nur mit großem Dusch- bzw. Saunatuch und angemessenem
Schuhwerk (z.B. Badelatschen). Striktes Verbot von Mobiltelefonen und foto- sowie videoaufnahmefähigen Geräten / Das Reservieren von Liegen ist
untersagt / Der Verzehr von Speisen und Alkohol ist verboten / An den technischen Einrichtungen sind eigenständig keine Veränderungen vorzunehmen /
Angemessene Ruhe und Rücksichtnahme / Es wird empfohlen, den Vorgaben zur Aufenthaltsdauer in den Hitzekabinen Folge zu leisten.
§8 Ordnung und Sauberkeit
1. Sämtliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
2. Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
3. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich zu melden.
§9 Foto‑, Video- und Mobiltelefon-Nutzung
1. Aufnahmen in Umkleiden, Duschen und Sanitärbereichen sind strikt untersagt.
2. Film- und Fotoaufnahmen sind im Trainingsbereich erlaubt, sofern die Persönlichkeitsrechte anderer gewahrt bleiben.
3. Die Privatsphäre anderer Mitglieder ist jederzeit zu respektieren, andere Personen dürfen nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung
erkennbar aufgenommen werden.
4. Telefonieren ist im Trainingsbereich zu vermeiden.
5. Bei Störungen des Studioablaufs oder Beeinträchtigung Dritter kann das Personal Aufnahmen sowie das Telefonieren ganz untersagen.
§10 Haftung
1. Die Nutzung der Studioeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände übernimmt das Studio keine Haftung.
3. Wertgegenstände sind in den vorgesehenen Spinden aufzubewahren.
4. Ein Belegen der Spinde über die Anwesenheit im Studio hinaus ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt die Räumung der Spinde.
§11 Verstöße gegen die Hausordnung
1. Verstöße können zu Verwarnungen, temporärem Hausverbot oder Kündigung der Mitgliedschaft führen.
2. Schwerwiegende Verstöße werden straf- bzw. zivilrechtlich verfolgt.
§12 Schlussbestimmungen
1. Die Geschäftsleitung behält sich vor, diese Hausordnung jederzeit zu aktualisieren.
2. Änderungen werden im Studio bekanntgegeben.